
Jetzt im Einzelhandel Digitalprojekte fördern lassen!
Mit dem Programm „Niedersachsen Digital aufgeLaden“ fördert das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung diverse kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen bei der Digitalisierung in Ihrem Unternehmen. Dafür werden eine Vielzahl an Beratungsunternehmen autorisiert, die im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Digitalisierungsberatungen“ bei der digitalen Transformation in Ihrem Betrieb beratend zur Seite stehen. Freudig können wir verkünden, dass wir nun ebenfalls als Beratungsstelle zertifiziert worden sind. Mit unseren Kenntnissen können wir Sie in den Bereichen Bezahlsysteme, Hilfe bei der Umsetzung digital unterstützter Hygienekonzepte oder bei Ihrer Präsenz auf den sozialen Medien unterstützen. Außerdem erstellen wir für Ihr Unternehmen den Antrag für die Teilnahme an dem Förderprogramm. Dafür erfolgt im ersten Schritt eine Analyse der Situation Ihres Einzelhandelsunternehmens und der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Ihre Unternehmenstätigkeit. Anschließend findet eine Benennung des Beratungsbedarfs statt. Im Anschluss können darauf aufbauend konkrete Handlungsempfehlungen identifiziert werden. Die Fördermaßnahme ist somit von großem Vorteil, um im heutigen Zeitalter langfristig erfolgreich sein zu können. Denn nur durch nachhaltige Geschäftskonzepte, die digitale Lösungen einbeziehen, ist der Einzelhandel in der Lage, die Folgen der Corona-Krise abzufedern und sich grundsätzlich und für vergleichbare Lagen attraktiv, zukunfts- und wettbewerbsfähig aufzustellen.
Vor diesem Hintergrund kann die Bezuschussung von allen kleinen und mittleren Einzelhändlern, die vor dem 01.03.2020 gegründet worden sind und ihren Sitz in Niedersachsen haben, genutzt werden. Darüber hinaus muss sich mindestens ein stationäres Geschäft ebenfalls im selben Bundesland befinden. Die Förderhöhe beträgt 100 % der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Betrag von maximal 2.500 Euro. Es handelt sich um einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss, der sich auf das Honorar der Beratung sowie die gegebenenfalls entstehenden Reisekosten zum Beratungsunternehmen bezieht.
Also nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam mit Ihnen die notwendigen nächsten Schritte der finanziellen Unterstützung in Angriff nehmen können.
Wir beraten Sie auch hier effizient und unbürokratisch, um Ihre Geschäfte digitalisiert und effektiv fortführen zu können!
Mit dem Programm „Niedersachsen Digital aufgeLaden“ fördert das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung diverse kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen bei der Digitalisierung in Ihrem Unternehmen. Dafür werden eine Vielzahl an Beratungsunternehmen autorisiert, die im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Digitalisierungsberatungen“ bei der digitalen Transformation in Ihrem Betrieb beratend zur Seite stehen. Freudig können wir verkünden, dass wir nun ebenfalls als Beratungsstelle zertifiziert worden sind. Mit unseren Kenntnissen können wir Sie in den Bereichen Bezahlsysteme, Hilfe bei der Umsetzung digital unterstützter Hygienekonzepte oder bei Ihrer Präsenz auf den sozialen Medien unterstützen. Außerdem erstellen wir für Ihr Unternehmen den Antrag für die Teilnahme an dem Förderprogramm. Dafür erfolgt im ersten Schritt eine Analyse der Situation Ihres Einzelhandelsunternehmens und der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Ihre Unternehmenstätigkeit. Anschließend findet eine Benennung des Beratungsbedarfs statt. Im Anschluss können darauf aufbauend konkrete Handlungsempfehlungen identifiziert werden. Die Fördermaßnahme ist somit von großem Vorteil, um im heutigen Zeitalter langfristig erfolgreich sein zu können. Denn nur durch nachhaltige Geschäftskonzepte, die digitale Lösungen einbeziehen, ist der Einzelhandel in der Lage, die Folgen der Corona-Krise abzufedern und sich grundsätzlich und für vergleichbare Lagen attraktiv, zukunfts- und wettbewerbsfähig aufzustellen.
Vor diesem Hintergrund kann die Bezuschussung von allen kleinen und mittleren Einzelhändlern, die vor dem 01.03.2020 gegründet worden sind und ihren Sitz in Niedersachsen haben, genutzt werden. Darüber hinaus muss sich mindestens ein stationäres Geschäft ebenfalls im selben Bundesland befinden. Die Förderhöhe beträgt 100 % der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Betrag von maximal 2.500 Euro. Es handelt sich um einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss, der sich auf das Honorar der Beratung sowie die gegebenenfalls entstehenden Reisekosten zum Beratungsunternehmen bezieht.
Also nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam mit Ihnen die notwendigen nächsten Schritte der finanziellen Unterstützung in Angriff nehmen können.
Wir beraten Sie auch hier effizient und unbürokratisch, um Ihre Geschäfte digitalisiert und effektiv fortführen zu können!
WAS WIR SO TUN.
WAS UNS BEWEGT.

Sarah Lang
Geschäftsleitung Digital